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Öffnungszeiten

ich freue uns, Sie in unserem Geschäft begrüßen zu dürfen.

Um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können, habe ich folgende Öffnungszeiten:

 

Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 22.00 Uhr

Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen in der Zeit von 10:00 bis 22:00 Uhr

 

Sie können mich unter 0174-1656997, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und unter WhatsApp in den oben genannten Zeiten erreichen.

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Partner

 

Generalvertretung Jana Schönfeld

Barbarossastr. 84

09112 Chemnitz

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Leistungen

Kfz-Unfallgutachten und Schadensgutachten

Es passiert schneller als man denkt und öfter als man glaubt. Jedes Jahr zählt die Statistik rund 4 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Meist bleibt es meistens bei einem Blechschaden.

Wenn man dann noch selbst betroffen sind, ist das ärgerlich. Vor allem wenn Sie nicht Schuld sind, brauchen Sie schnell jemanden, der Ihnen sachverständig zur Seite steht.

Das ist nach einem Unfall leicht gesagt! Jetzt müssen in Sekunden entscheiden, was zu tun ist. Bei einem Unfallschaden sollte die Begutachtung durch einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständiger erfolgen, der ohne Abhängigkeiten zu Versicherungen und anderen Schadensmanagementbetreibern handeln kann.

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallgeschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht passiert wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

Dies betrifft:
  • Schadenhöhe & Schadenbeschreibung
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertminderung
  • Beurteilung der Ausfallzeit
  • Kalkulation der Reparaturkosten
  • Reparaturweg und Dauer
  • Fotos des Fahrzeugschadens
  • Restwert
  • Information zu älteren Schäden

Wichtig: Dies gilt auch für alle kleineren Schäden unter 750,00 €. Bei der Schadensabwicklung bleibt es Ihnen überlassen ob Sie den Schaden fiktiv, also nach Gutachten abrechnen und sich die Schadenssumme auszahlen lassen oder eine KFZ-Werkstatt Ihrer Wahl mit der Reparatur Ihres Fahrzeuges beauftragen wollen.

Begrenzen Sie Ihr Risiko. Beauftragen Sie mich, einen BDSF geprüften Experten, mit der Erstellung des Schadengutachtens um Ihre Ansprüche gegen Ihren Unfallgegner geltend zu machen.

Rufen Sie uns dazu einfach an:

Telefon: +49 174 - 16 56 997

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Sven Kohl, Ihr KFZ-Gutachter für Gera und Umgebung

Ich bin ein neutrales und unabhängiges Sachverständigenbüro. Mit Schwerpunkt zwischen dem Erzgebirge und Berlin, erstellen wir für Sie Schadensgutachten, Wertgutachten, Fahrzeugbewertungen und Kaskogutachten.

Eine qualifizierte und fundierte Ausbildung sowie ständige Weiterbildung sorgen für eine professionelle und prozesssichere Gutachten Erstellung.

Ich arbeiten neutral, objektiv und unabhängig im Interesse meiner Kundschaft und nicht in dem der Versicherer oder anderer Institutionen.

Ich verfüge über stets aktuelle und Versicherungsanerkannte Softwarelösungen der DAT und der Eurotax Schwacke.

Ein über Jahre gut angelegtes Netzwerk von Fachleuten ermöglicht es mir auch komplizierte und ungewöhnliche Fälle zu bearbeiten.

Überzeugen Sie sich selbst, ich helfe Ihnen Gerne weiter!

Der Weg zum KFZ-Gutachter begann 2015 mit einer Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker.

Von 2018 - 2024 war ich als Kfz-Mechatroniker bei der Cloppenburg GmbH Gera tätig gewesen.

Seit 2024 bin ich als Kfz-Mechatroniker bei der BMW AG, Werk Leipzig, angestellt.

2022 absolvierte ich eine Weiterbildung zum KFZ-Sachverständigen.
Spezialisierung auf KFZ-Gutachten im Haftpflichtschadensfall für PKW und Motorrad
  • Schadengutachten und Unfallgutachten
  • Wertermittlung
  • Wertgutachten
  • Reparaturprüfung und Reparaturbestätigung
  • Restwertermittlung

Da ich zum jetzigem Zeitpunkt das Gutachtergeschäft nur im Nebengewerbe bestreite, bin ich an den Wochentagen von 08:00 bis 22:00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen von 10:00 bis 22:00 Uhr für Sie erreichbar.

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