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Sie haben einen Unfall? Was Nun?

Sie haben einen Unfall ? Was nun ?

Zunächst einmal keine Panik. Ich möchte Ihnen hier ein paar nützliche Ratschläge an die Hand geben um weiteren Schaden von Ihnen abzuhalten.

Verhaltenshinweise am Unfallort allgemein:

Statt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Rechtsanwalt verweisen. Es hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden!

Ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht beurteilt schnell, kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen. Sie schätzen realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche (BGBStVGVVG) Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrer Versicherung durchsetzen können.

Mögliche Ansprüche werden erst durch kompetente Rechtsvertretung erkennbar.

Hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden zum Beispiel Haushaltsführungskosten zustehen?

Im Falle eines Unfalls sind Sie meist auf sich allein gestellt. Folgende Verhaltenshinweise am Unfallort sollen Ihnen helfen, damit Sie keine finanziellen Nachteile erleiden:

Verhaltenshinweise am Unfallort im Detail:

  1. Unfallstelle sichern, sofort die Polizei, wenn nötig Rettungswagen rufen und erste Hilfe leisten. Zeugen, wenn möglich, am Unfallort ansprechen und diese zum Warten motivieren. Gegebenenfalls, wenn möglich, die ladungsfähige Anschrift, das Kfz-Kennzeichen und/oder die Telefonnummer notieren.
  2. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht von Ihrem Unfallgegner einschüchtern. Vermeiden Sie es unbedingt, die gegnerische Haftpflichtversicherung anzurufen. Machen Sie keinerlei Vereinbarungen mit der Versicherung, sei es bezüglich der Werkstattwahl, der Einschaltung eines Sachverständigen oder anderer Aspekte. Obwohl die Versicherung des Gegners anfangs schnelle Hilfe verspricht, ist ihr Hauptinteresse letztendlich, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen. Sollte die Versicherung Kontakt mit Ihnen aufnehmen, treffen Sie keine Vereinbarungen und verweisen Sie sie einfach an Ihren Rechtsanwalt.
  3. Keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben! Wenig reden, bedrängende Fragen durch Verweisung auf den Rechtsanwalt abwehren. Wenn Sie die Telefonnummer des Rechtsanwalts haben, rufen Sie diesen an.
  4. Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, fotografieren oder Skizzieren Sie die Situation.
  5. Unfallbericht ausfüllen. Am besten Ausdrucken und immer im Handschuhfach mitführen. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Gehen Sie mit diesen Daten sofort zum Rechtsanwalt oder einem KfZ - Sachverständigem!
  6. Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte.
  7. Lassen Sie sich vor Ort von nichts und von niemandem beeinflussen.

Nehmen Sie keine »kostenlosen« Angebote von unseriösen »Unfallhelfern« (Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenfirmen) an, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist.

Unterschreiben Sie nichts.

Akzeptieren Sie keine Verwarnung der Polizei, wenn Sie sich nicht schuldig fühlen.

Es ist wichtig, die hier gegebenen Verhaltenshinweise zu verinnerlichen, da sie als Leitfaden dienen, um in der Hektik einer Unfallsituation unbedachte Entscheidungen zu vermeiden.

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